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Wärmeschutz

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens muss in Deutschland nachgewiesen werden, dass der geplante Neubau einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Gesetzlich geregelt ist dies in der Energieeinsparverordnung, die die Anforderungen an die energetische Qualität für Neubauten und bestehende Gebäude regelt.

Wir vermitteln Ihnen gerne einen Profi in diesem Fach, der Ihren Neubau bewertet und alle rechtlichen und planerischen Grundlagen für Ihr Bauvorhaben berücksichtigt.


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